11. August 2016

AGB

Axona AG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Axona AG

1.Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integrierter Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden und werden im gegenseitigen Einvernehmen stillschweigend anerkannt, selbst auch dann, wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Sollten mit unseren Kunden anderweitige Vereinbarungen, oder Teile davon geändert werden, bedarf es unserer diesbezüglichen schriftlichen Genehmigung und Auftragsbestätigung.

2.Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Eingang einer Bestellung ihre Annahme schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

3.Umfang und Ausführung der Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Bestellbestätigung massgebend. Material und Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

4.Technische Unterlagen
Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie allfällige Gewichtsangeben sind, falls sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind, nur annähernd massgebend, wir behalten uns die notwendig erscheinenden Änderungen vor. Technische Unterlagen sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Sie bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht noch zur Anfertigung des Werkes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und die Bedienung benützt werden. Sämtliche Unterlagen zu Offerten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

5.Preise
Alle offerierten Preise sind Nettopreise exkl. MwSt. in Schweizer Franken (CHF). Unsere Leistungen verstehen sich unverpackt ab 9496 Balzers. Preisänderungen infolge Kursschwankungen bleiben jederzeit und ohne Vorankündigung ausdrücklich vorbehalten.

6.Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager des Lieferanten auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportschäden sind dem entsprechenden Transporteur vom Empfänger mit Schadensmeldung innerhalb der verlangten Frist mitzuteilen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Die vom Lieferanten angegeben Lieferfristen sind unverbindlich, der Lieferant behält sich die Änderung der Lieferfristen in angemessener Weise sowie Teillieferungen vor.

7.Montage
Der Kunde übernimmt es, die verlangten Vorbereitungsarbeiten innert nützlicher Frist und auf eigene Kosten auszuführen. Namentlich: Erstellen von Gerüsten, Beschaffung von Licht und Stromquellen, Baumaterialien und andere entsprechende Vorleistungen.  Die Montagekosten sowie die damit zusammenhängenden Reisekosten werden dem Kunden zu dem bei uns üblichen Tarif in Rechnung gestellt.

8.Zahlung
Ohne gegenteilige Übereinkunft ist jede Rechnung innert 30 Tagen zu bezahlen. Unberechtigter Abzug wird nachbelastet. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5%, der über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, erhoben. Im Falle einer Mahnung ist zudem eine Mahnkostenpauschale von CHF 20.00 fällig.

9.Garantie
Wir übernehmen für die von uns gelieferten und montierten Artikel eine Garantie auf Fabrikationsfehler für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahmedatum. Die Garantieverpflichtung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz der als mangelhaft erkannten Teile, wobei uns das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz zusteht. Ausgeschlossen von der Garantie sind: Mängel aufgrund üblicher Abnutzung, wegen schlechtem Unterhalt, nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuche durch nicht autorisierte Drittpersonen, nichtfunktionieren der Endgeräte bei Ausfall der Netzinfrastruktur oder ähnlichen Gründen. Leistungen für Behebung solcher Mängel sowie sämtliche Kosten, die aus Änderungen von Vorschriften entstehen, werden in Rechnung gestellt. Alle Ansprüche auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder Entschädigung für Nutzungsentgang werden wegbedungen. Das Auftreten von Störungen und Interferenzen die durch andere Betreiber von elektrischen Geräten verursacht werden, sind nicht Gegenstand der Garantie.

10.Haftung und Rücktrittsrecht
Axona AG ist nicht Hersteller der angebotenen Produkte. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller und können daher keine rechtsverbindliche Zusicherung für spezifische Eigenschaften der angebotenen Produkte sein. Für allfällige Druck-,Webpage-Design oder andere Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere auch für allfällig daraus resultierende Folgeschäden oder Kosten. Bei Änderungen der behördlichen Vorschriften oder Ausfall der Netzinfrastruktur kann keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet haben. In keinem Fall haften wir für Folgeschäden oder mittelbare Schäden. Wenn der Vertrag nicht innert nützlicher Frist oder zu wirtschaftlich annehmbaren Bedingungen erfüllt werden kann, hat der Kunde das Recht, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten.

11.Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen der Axona AG aus dem Vertrag mit dem Käufer bleibt das Eigentum der gelieferten Ware dem Käufer vorbehalten. Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt die bestellte und nicht restlos bezahlte Ware an Dritte zu veräussern, noch zum Weiterverkauf anzubieten.

12.Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag untersteht dem Recht am Sitz der Axona AG. Gerichtstand ist Sitz des Beklagten.

 

Balzers, September 2016